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Die Frage, ob eine vorzeitige Verwertung des Leasinggutes vor der Kündigung des Leasingvertrages einen Schadensersatzanspruch ausschließt, ist anhand der jeweiligen Einzelfallumstände, insbesondere des Verhaltens des Leasingnehmers, zu beantworten. Der Leasingnehmer kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, die Kündigung habe keinen Schaden mehr auslösen können, da der Zahlungsanspruch der Leasinggeberin bereits aufgrund der Verwertung des Fahrzeugs vor Ausspruch der Kündigung erloschen sei, wenn er sich widersprüchlich (§ 242 BGB) verhält. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |