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Für die Beurteilung des Eintritts und des Schweregrades einer unfallbedingt geltend gemachten Halswirbelverletzung durch den medizinischen Sachverständigen ist es bei streitigem Sachstand unerlässliche Voraussetzung, dass das Ausmaß der auf den Verletzten infolge des Unfalls einwirkenden Beschleunigung durch technisches Sachverständigengutachten ermittelt wird. (Leitsätze des Gerichts) |