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Das Amtsgericht Köln verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlicher Verstöße gegen die Vorschriften des Fahrpersonalrechts (Überschreitung der Lenkzeiten und Unterschreitung der Ruhezeiten) zu Geldbußen. Die vom Betroffenen erhobenen Einwände gegen die Beweiskraft der Daten des digitalen Kontrollgerätes, die auf angeblichen Divergenzen bei der Datenerhebung und -auswertung beruhten, wurden vom Gericht nicht als ausreichend erachtet, um die Überzeugung von der Richtigkeit der Feststellungen zu erschüttern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |