Sowohl in Straf- wie auch in Bußgeldsachen hat der Beschuldigte bzw. Betroffene in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Das Gericht muß daher auch bei der Terminsfestsetzung auf Terminskollisionen des Verteidigers Rücksicht nehmen.
Ist ein Verteidiger bestellt, so kann sich dieser in der Regel nicht der gesetzlichen Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen entziehen, indem er sich eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht einschränken lässt.
OLG Köln v. 22.10.2004:
Der Betroffene kann sich auch im Bußgeldverfahren in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen. Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es, eine Hauptverhandlung in Gegenwart des gewählten Verteidigers zu ermöglichen, wenn nach der Bedeutung der Bußgeldsache und ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, sich allein zu verteidigen.
KG Berlin v. 07.07.2010:
Im Strafbefehlsverfahren reicht zur Vertretung des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin die Anwesenheit des bevollmächtigten Verteidigers aus. Aus dessen bloßem Schweigen und dem Absehen von einer Antragstellung darf nicht geschlossen werden, er sei vertretungsunwillig. Hierfür bedarf es vielmehr eindeutiger Indizien.
OLG Frankfurt am Main v. 01.08.2013:
Die Rechtsmittelbegründung nach § 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG ist formunwirksam, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt durch distanzierende Zusätze zu erkennen gibt, dass er die Verantwortung für den Inhalt nicht übernehmen kann oder will. Dabei ist in der Regel unerheblich, welcher genauen Formulierung er sich bedient, ob er also "für" einen anderen bzw. in dessen "Auftrag", "Vertretung" oder "absentia" zeichnet. Nach Ablauf der Begründungsfrist gegebene Erläuterungen, der Unterzeichner habe gleichwohl die inhaltliche Verantwortung tragen wollen, können an der Formunwirksamkeit des Rechtsmittels nichts mehr ändern.
BGH v. 21.12.2021:
Bei einer Einlassung mittels Verteidigererklärung ohne Möglichkeit kritischer Nachfragen ist das Tatgericht nicht nur befugt, sondern sogar gehalten, im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu berücksichtigen, dass dieser von vornherein nur ein erheblich verminderter Beweiswert zukommt, weil es sich um ein - in der Regel im Vorfeld der Angaben schriftlich ausgearbeitetes - situativ nicht hinterfragbares Verteidigungsvorbringen handelt. Solche Einlassungen sind nur sehr eingeschränkt einer Glaubhaftigkeitsprüfung zugänglich.
BayObLG v. 13.12.2022:
Zulässiges Verteidigungsverhalten eines Betroffenen, wie etwa das Bestreiten des Tatvorwurfs, darf bei der Bemessung der Rechtsfolgen nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. - Einem Betroffenen, der den Tatvorwurf bestreitet, darf bei der Bemessung der Bußgeldhöhe eine „uneinsichtige Haltung“ nicht angelastet werden.
KG Berlin v. 20.08.2010:
Die Bestimmungen der BRAO sind keine "bereichsspezifische Sonderregelung" im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG. Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts nach § 43a Abs. 2 Satz 1 und 2 BRAO fällt unter § 1 Abs. 3 Satz 2 BDSG. - Der Rechtsanwalt ist wegen § 38 Abs. 3 Satz 2 BDSG im Hinblick auf § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten mandatsbezogene Informationen zu geben, die seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Denn die Vorschrift des § 38 Abs. 3 Satz 1 BDSG enthält keine dem § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG entsprechende Bestimmung, nach der sich auch bei nicht-öffentlichen Stellen die Kontrollbefugnis des Datenschutzbeauftragten auf diejenigen personenbezogenen Daten erstreckt, die der beruflichen Geheimhaltung unterliegen.
BGH v. 16.02.2011:
Unter die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO fällt alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist, ohne dass es darauf ankommt, von wem und auf welche Weise er sein Wissen erworben hat. Die Pflicht betrifft deshalb auch Zufallswissen, das im Rahmen beruflicher Tätigkeit erlangt worden ist. Abzugrenzen hiervon ist, was dem Anwalt nur anlässlich seiner beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommt, ohne dass ein innerer Zusammenhang mit dem Mandat besteht.
VG Gelsenkirchen v. 22.03.2012:
Erklärt ein Rechtsanwalt im Ordnungswidrigkeitenverfahren, seine Mandantin berufe sich auf ihr Schweigerecht, entfällt der dieser Aussage innewohnende Erklärungsinhalt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes nicht mitwirken zu wollen, nicht nachträglich dadurch, dass der Rechtsanwalt vorträgt, es handele sich um eine „Standardformulierung bei Akteneinsichtsanträgen in OWi-Verfahren.“
BGH v. 09.11.2005:
Der in der ersten Hauptverhandlung unterlassene oder verspätete Widerspruch wegen Verletzung der §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO oder sonstiger Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens kann nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden.
OLG Hamm v. 23.03.2016:
Wird die Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gerügt, ist eine Darlegung erforderlich, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen kann.
VGH Rheinland-Pfalz v. 27.10.2022:
Zum Anspruch auf Informationszugang zu Messdaten in OWi-Verfahren und die Erfordernisse der Verteidigungsrelevanz
OLG Thüringen v. 02.02.2021:
Zur Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei Abwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung
BGH v. 21.03.2018:
Verletzung des Rechts auf Verteidigung durch Wahlverteidiger bei Nichtberücksichtigung von Terminkonflikten
Amtsgericht Bitburg v. 27.06.2018:
Zum Akteneinsichtsrecht der Verteidigung in die komplette Messreihe und Reparaturbelege bei Geschwindigkeitsmessungen
Amtsgericht Zossen v. 31.01.2018:
Zum Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in Messreihen und Rohdaten bei standardisierten Messverfahren
Amtsgericht Aachen v. 08.12.2020:
Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbeiordnung bei Verkehrsdelikten und Entziehung der Fahrerlaubnis
BVerfG v. 27.06.2018:
Zur Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei und Sicherstellung von Unterlagen bei internen Ermittlungen im VW-Dieselskandal
OLG Düsseldorf v. 18.05.2017:
Zur Rüge einer Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Gelegenheit zur Einziehung von Erkundigungen bei verspäteter Vorlage von Beweismitteln im OWi-Verfa
OLG Düsseldorf v. 05.01.2021:
Zur Heranziehung von Google Maps/Earth Luftbildaufnahmen als Quelle für allgemeinkundige Tatsachen zu örtlichen Gegebenheiten
OLG Hamm v. 09.07.2020:
Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Sachlage in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
Landgericht Aachen v. 11.01.2021:
Pflichtverteidigerbeiordnung bei ungeklärten Rechtsfragen zu § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB (Alleinrennen/Fluchtfall)
OLG Hamm v. 08.05.2015:
Zur Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gegenüber demjenigen, der sich schuldlos über die zur vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO berechtigenden tats
BGH v. 16.09.2014:
Zur Zuständigkeit des 4. Strafsenats des BGH für Verkehrsstrafsachen bei Körperverletzung mit Todesfolge
Landgericht Köln v. 09.12.2009:
Zur Pflichtverteidigerbestellung in Bußgeldverfahren bei überragender Bedeutung des Führerscheins für den Arbeitsplatz
OLG Hamm v. 26.05.2006:
Zur Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft in Bußgeldsachen
OLG Köln v. 24.01.2006:
Zur Wirksamkeit einer Rechtsbeschwerdebegründung bei Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt "für" einen Kollegen