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Die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten bemisst sich nach der jeweils geltenden Schwacke-Liste abzüglich eines pauschalen Abschlages von 20%. Damit sind alle erforderlichen Kosten – auch die Zusatzkosten – sowie etwaige Ersparnisse im Einzelfall abgebildet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |