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Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beklagten ein Gebrauchsmuster für Kindersitze mit einem Seitenaufprallschutz verletzen. Dieser Seitenaufprallschutz umfasst ein Klappelement, das mittels einer federumfassenden Stellungsüberführungseinrichtung selbsttätig von einer Ruhestellung in eine Funktionsstellung überführt wird. Die Beklagten wurden zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, zum Rückruf und zur Vernichtung der betreffenden Produkte verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |