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Das OLG Düsseldorf hat die alleinige Haftung der Beklagten für einen Verkehrsunfall angenommen, bei dem ein Fahrzeugführer durch einen Fahrspurwechsel eine Rollerfahrerin zu einer Vollbremsung zwang, wodurch diese stürzte. Für die erlittenen schweren Verletzungen am Bein und Sprunggelenk, die mehrere Operationen und eine Versteifung des Sprunggelenks nach sich zogen, wurde der Klägerin ein Schmerzensgeld von 20.000,00 € zugesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |