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Eine Schutzbehauptung der Angeklagten, den Unfall beim Ausparken nicht bemerkt zu haben, wurde durch die glaubhafte Zeugenaussage widerlegt. Die Angeklagte wurde des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe sowie einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kam nicht in Betracht, da der Sachschaden unter der Wertgrenze von 1.300 Euro lag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |