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Das Landgericht Hagen verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Körperverletzung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung wurden 3 Monate der Strafe als vollstreckt erklärt. Dem Angeklagten wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung von 2 Jahren verhängt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |