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Ein Pkw weist bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, wenn er aufgrund manipulierender Software die Euro-6-Abgasnorm nicht erfüllt. Dieser Mangel wird auch durch ein Software-Update nicht vollständig beseitigt, da ein erheblicher und berechtigter Mangelverdacht von Spät- und Folgeschäden fortbesteht. Der Käufer hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |