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Die den Kommunen obliegende Räum- und Streupflicht für den Pkw-Verkehr erstreckt sich nicht auf Fußgänger, die ihr Fahrzeug verlassen haben. PKW-Insassen müssen sich bei Aufsuchen oder Verlassen ihres Fahrzeugs vielmehr mit gesteigerter Eigensorgfalt auf der Straße bewegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |