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Die Höhe der merkantilen Wertminderung eines Pkw nach einem Verkehrsunfall ist durch Sachverständigengutachten zu bestimmen. Das Gericht ist überzeugt, dass das Klägerfahrzeug infolge des Unfallereignisses lediglich eine merkantile Wertminderung in Höhe von 1.000,00 € erlitten hat, wenn dies durch ein plausibles und umfassendes Sachverständigengutachten belegt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |