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Ein Verbraucherleasingvertrag über ein Kraftfahrzeug kann wirksam widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, insbesondere mangels Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und unzutreffender Angaben zur Wertersatzpflicht. Der Leasingnehmer schuldet nach wirksamem Widerruf keine weiteren Leasingraten. Eine Wertersatzpflicht des Leasingnehmers für eine Verschlechterung des Fahrzeugs besteht nur, soweit diese auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |