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Ein Anspruch auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall kann verneint werden, wenn der Kläger mit der Beschädigung einverstanden war. Für eine Unfallmanipulation sprechen Indizien wie die Beschädigung eines hochpreisigen Luxusfahrzeugs, fiktive Abrechnung, geringer Wert des Beklagtenfahrzeugs, eine vermeintlich klare Haftungslage durch behauptete Vorfahrtsverletzung sowie vage Unfallschilderungen der Beteiligten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |