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Der Kläger kann auch den Ersatz der für den Austausch der Heckklappe erforderlichen Reparaturkosten verlangen, wenn diese im Rahmen eines Auffahrunfalls beschädigt wurde. Der Nachweis der Heckklappenbeschädigung kann durch ein Sachverständigengutachten geführt werden, das anhand von Kontaktspuren an beiden Fahrzeugen den Unfallhergang und die daraus resultierenden Schäden rekonstruiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |