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Die Fahrereigenschaft des Betroffenen kann anhand eines Vergleichs von Lichtbildern mit dem persönlich in der Hauptverhandlung erschienenen Betroffenen festgestellt werden. Beweisanträge zur Fehlerhaftigkeit eines standardisierten Messverfahrens (hier: Poliscan Speed) sind abzulehnen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen, da die Ermittlungspflicht des Gerichts insoweit eingeschränkt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |