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Ein merkantiler Minderwert kann auch bei einem rein gewerblich genutzten Lastkraftwagen mit hoher Laufleistung nach einem Verkehrsunfall beansprucht werden. Weder Alter noch Laufleistung führen von vornherein dazu, dass ein merkantiler Minderwert nicht bestehen kann. Maßgeblich für die Bestimmung der Minderung des Verkaufswerts ist der Wert, den das Fahrzeug unmittelbar nach erfolgter Reparatur hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |