Werden unternehmerisch genutzte Fahrzeug in Verkehrsunfälle verwickelt, kommt es bei der Schadenregulierung zu besonderen Problemen. Diese Probleme treten verschärft auf, wenn ein Fahrzeug gemischt genutzt wird, d. h. wenn ein Freiberufler z. B. sein einziges Fahrzeug sowohl zur Berufsausübung, aber auch zu privaten Zwecken nutzt.
Sowohl bei der Erstattung der bei der Schadensbeseitigung anfallenden Umsatzsteuer wie auch bei der Bemessung einer Ausfallentschädigung, insbesondere in Form des Nutzungsausfalls, müssen angemessene Lösungen gefunden werden.
Gerade bei Gewerbebetrieben stellen sich nach einem unfallbedingten Ausfall eines rein betrieblich genutzten Fahrzeugs komplizierte Fragen hinsichtlich des Schadensumfangs (Gewinnentgang, Verdienstausfall, hohe Mietkosten für Spezialfahrzeuge - z. B. Taxen und Fahrschulwagen -), wobei oftmals ein Abwägung unter Beachtung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht notwendig wird.
OLG Saarbrücken v. 16.05.2013:
Der Integritätszuschlag darf grundsätzlich auch bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen in Anspruch genommen werden. Auch insoweit drückt die Weiterbenutzung des reparierten Wagens einen wirtschaftlichen Wert aus. Ist dagegen nicht ersichtlich, dass die Integrität der gewerblich genutzten Güter für einen Geschädigten eine besondere Bedeutung hat, was beispielsweise für die Beschädigung von Mietwagen gilt, so kann im Einzelfall lediglich Ausgleich des Wiederbeschaffungsaufwands beansprucht werden.
BGH v. 04.12.2007:
Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und werden ihm die Kosten für dessen Anmietung erstattet, so kann ihm eine Nutzungsentschädigung schon mangels eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils nicht zugebilligt werden.
OLG Brandenburg v. 11.11.2010:
Im Falle einer gewerblichen Nutzung ist für eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich kein Platz, sondern der konkrete Vermögensschaden in Form des entgangenen Gewinns, der verlorenen Einnahmen oder zusätzlichen Kosten ist dann zu erstatten. Bei einer teilweisen privaten und gewerblichen Nutzung ist eine Aufspaltung vorzunehmen, wobei neben dem konkret zu berechnenden Gewinnausfall eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung in Höhe des Anteils der privaten Nutzung zuzusprechen ist.
OLG Naumburg v. 08.08.2013:
Der - unfallbedingte - Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines als Krankentransportwagen genutzten Kleintransporters eines gemeinnützigen Vereins kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn der Geschädigte auf eine kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet. Verfügt der als Krankentransportwagen genutzte Kleintransporter nach einem Umbau zu einem Kleinbus nicht oder nur in sehr geringem Maße über Sonderausstattungen zum Zwecke des Kranken- bzw. Behindertentransports, so ist für die Bestimmung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung auf Tabellenwerte für einen entsprechenden Kleinbus zurückzugreifen.
KG Berlin v. 18.12.1975:
Bei einem Einmann-Taxiunternehmen ist neben dem Verdienstausfall auch die Hälfte des Nutzungsausfalls zu erstatten, der in vergleichbaren Fällen bei Beschädigung privater Fahrzeuge zu ersetzen ist.
LG Magdeburg v. 19.05.2010:
Hinsichtlich des entgangenen Gewinns einer Autovermietung enthält § 252 S. 2 BGB eine Darlegungs- und Beweiserleichterung, die § 287 ZPO ergänzt. Demnach braucht die Autovermietung nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt. Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden. Unter Berücksichtigung der Betriebskosten des verunfallten Fahrzeugs kann der entgangene Gewinn auf 75% des Tagesumsatzes geschätzt werden.
OLG Karlsruhe v. 22.02.1991:
Zur konkreten Berechnung des Ertragsentgangs, die zwingend vorzunehmen ist, wenn sich die entgangene Nutzungsmöglichkeit eines gewerblich genutzten Kfz unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags niederschlägt.
BGH v. 16.07.2024:
Zur Korrektur des merkantilen Minderwerts bei Schätzung vom Bruttoverkaufspreis und Vorsteuerabzugsberechtigung.
Amtsgericht Siegburg v. 01.03.2021:
Miettaxikosten nach Verkehrsunfall: Berücksichtigung ersparter Lohnkosten bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung
BVerfG v. 05.02.2024:
Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bei vorsteuerabzugsberechtigten Käufern im Dieselskandal
Amtsgericht Düsseldorf v. 05.08.2019:
Zur Berücksichtigung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Berechnung der Wertminderung nach einem Verkehrsunfall
Landgericht Schweinfurt v. 15.03.2023:
Zur Umsatzsteuer bei merkantiler Wertminderung eines Leasingfahrzeugs bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Eigentümers
BGH v. 16.07.2024:
Zur Berechnung des merkantilen Minderwerts: Nettoverkaufspreise und Abzug des Umsatzsteueranteils
Landgericht Köln v. 10.04.2025:
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schaden bei einem Konzessionsnehmer/Nachunternehmer im Bundesfernstraßenbau (A-Modell)
Amtsgericht Kerpen v. 04.04.2023:
Kein Abzug der Umsatzsteuer vom merkantilen Minderwert bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten
Landgericht Coburg v. 28.05.2021:
Erstattung der Umsatzsteuer bei Reparatur eines sicherungsübereigneten Fahrzeugs durch nicht vorsteuerabzugsberechtigten Darlehensnehmer
Landgericht Bielefeld v. 18.10.2019:
Restwertberechnung nach Verkehrsunfall: Verkauf vor Kenntnis höherer Angebote; Nutzungsausfallentschädigung bei langer Wiederbeschaffungsdauer
OLG Köln v. 16.04.2018:
Zur Zumutbarkeit des Einsatzes eines Zweitwagens bei Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung
Amtsgericht Aachen v. 27.06.2017:
Zum merkantilen Minderwert bei gewerblich genutzten Lkw mit hoher Laufleistung nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Köln v. 13.06.2016:
Mietwagenkosten bei kurzer Reparaturdauer; Zur Unzumutbarkeit der Taxinutzung; Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage
Landgericht München v. 26.02.2026:
Zum Wahlrecht zwischen Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall und deren Berechnung
Amtsgericht Dachau v. 26.02.2026:
Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Eigenreparatur: Anforderungen an den Nachweis der Reparaturdauer und Nichtnutzbarkeit
Landgericht Würzburg v. 16.02.2022:
Aktivlegitimation und Umsatzsteuererstattung des Leasingnehmers bei Reparatur eines Unfallschadens am Leasingfahrzeug
Amtsgericht Bielefeld v. 01.02.2019:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für Fahrschulersatzwagen; Anwendbarkeit von Schwacke/Fraunhofer-Listen
Amtsgericht Iserlohn v. 12.10.2017:
Zur Erforderlichkeit von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Landgericht Dortmund v. 08.09.2016:
Zum Abzug der Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert bei fiktiver Abrechnung in der Teilkaskoversicherung
OLG Hamm v. 25.09.2023:
Großer Schadensersatz im Dieselfall: Nettokaufpreis, Brutto-Nutzungsentschädigung und AfA-Steuervorteile bei Vorsteuerabzugsberechtigung
BFH v. 13.11.2019:
Umsatzsteuerbegünstigung für Pferdefuhrwerke als Taxen auf autofreien Inseln
Landgericht Duisburg v. 06.03.2015:
Schadensersatzumfang nach Verkehrsunfall eines Taxis: Mietwagenkosten, Standgeld, Überführungs- und Umrüstungskosten
BFH v. 02.07.2014:
Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen von Taxen und Mietwagen bei Krankentransporten
OLG Hamm v. 31.10.2013:
Zum Verdienstausfallschaden des Käufers eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bei Mängelbehebung in der Werkstatt
Landgericht Bochum v. 20.09.2013:
Fiktive Abrechnung des Wiederbeschaffungsaufwands nach Verkehrsunfall: Mehrwertsteuerberechnung (Differenz- vs. Regelbesteuerung) und Nutzungsausfall bei gemisc
Landgericht Köln v. 21.12.2011:
Nutzungsentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei fühlbarer Beeinträchtigung ohne direkten Ertragsentgang
Landgericht Essen v. 19.03.2010:
Keine Irreführung bei der Bezeichnung „Jahreswagen“ und „1 Vorbesitzer“ für gewerblich genutzte PKW
Landgericht Dortmund v. 16.08.2012:
Zur Erstattung der Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung trotz Vorsteuerabzug und Anwendung der 1%-Regelung
Landgericht Wuppertal v. 07.03.2012:
Restwertberechnung bei Totalschaden für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer; Obliegenheitsverletzung ohne Sanktion
OLG Düsseldorf v. 05.10.2010:
Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Fahrzeuge gemeinnütziger Einrichtungen