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Die Produktion und Auslieferung von Motoren mit manipulierter Software, die im realen Betrieb Schadstoffe in nicht genehmigungsfähigem Umfang ausstoßen, verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB. Dies gilt insbesondere, da der Hersteller die Erwerber über die Verwendung dieser Software nicht aufgeklärt hat und der serienmäßige Einsatz das Vertrauen der Allgemeinheit in die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben untergräbt. Ein solcher Verstoß begründet eine Schadensersatzpflicht des Herstellers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |