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Ein Vorschaden steht der vollständigen Schadensersatzpflicht nach einem Verkehrsunfall nicht entgegen, wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststeht, dass der Vorschaden zum Unfallzeitpunkt vollständig und fachgerecht repariert worden war. Das Gericht stützt sich hierbei auf die überzeugenden Ausführungen eines Sachverständigen, der die fachgerechte Reparatur anhand von Gutachten und einer beanstandungslosen Hauptuntersuchung bestätigte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |