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Ein Beifahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz von Verdienstausfall. Bei der Bemessung dieser Ansprüche sind auch unfallkausale psychische Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, wobei die Kausalität einer Chronifizierung im Einzelfall zu prüfen ist. Das OLG Düsseldorf hat in diesem Fall ein Schmerzensgeld von 25.000 € sowie Verdienstausfall von 31.399,82 € zugesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |