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Ein Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall mit einem Militärfahrzeug der britischen Streitkräfte ist ausgeschlossen, wenn die Ansprüche nicht innerhalb der 3-Monats-Frist gemäß Art. 6 Abs. 1 NTS-AG geltend gemacht werden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich, wenn die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 u. 2 ZPO versäumt wurde, wobei das Hindernis bereits mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts und dessen Abschluss der Rechtsprüfung als behoben gilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |