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Unfall durch Bewusstseinstörung kann nach den Umständen anzunehmen sein, wenn ein Fußgänger mit einer BAK ca. 95 min später von 1,81 o/oo sich nachts entweder zweimal oder längere Zeit nicht auf dem Geh-/Radweg, sondern auf der Landstraße befindet und dort von einem Fahrzeug erfasst wird. (Leitsätze des Gerichts) |