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Von der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen. Die Möglichkeit, die gemessene Geschwindigkeit nachzurechnen, überschreitet die Plausibilität und führt zu einem technischen Beweis, der nach obergerichtlicher Rechtsprechung nicht erforderlich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |