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Die Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ist unbegründet. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf der im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Haftpflichtversicherer die Unfallmanipulation geltend machen und als Streithelfer des Versicherungsnehmers eine Klageabweisung beantragen, auch mit einem vom Vorbringen des Versicherungsnehmers abweichenden Sachvortrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |