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Auch bei einer nach rechts unübersichtlichen Kreuzung muss sich der Vorfahrtsberechtigte nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er die kreuzende Straße nach rechts nicht weit genug einsehen kann. Hat der Vorfahrtsberechtigte trotz seitlichen Baum- und Buschbewuchses ausreichende Sicht auf den von rechts kommenden Verkehr, ist ein Hineintasten in die Kreuzung nicht erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |