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Wird ein geleastes Fahrzeug nach Diebstahl vor Eintritt der Leistungsverpflichtung des Versicherers wieder aufgefunden, kann sich der Leasingvertrag gemäß AGB auf Verlangen eines Vertragspartners zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen. Eine zuvor erklärte Kündigung des Leasingvertrages aufgrund des Diebstahls wird in diesem Fall hinfällig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |