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Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 13.062,65 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rücknahme eines PKW Jaguar S-Type 2.7 d. Es stellte zudem fest, dass der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Verzug ist und verurteilte ihn zur Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |