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Über einen Beweisermittlungsantrag muss im Bußgeldverfahren eine Entscheidung getroffen werden, entweder durch Anordnung, dem Begehren nachzugehen, oder durch eine begründete Ablehnung, um den Antragsteller über den Grund der Ablehnung zu unterrichten. Eine wirksame Bezugnahme auf ein Radarfoto in den Urteilsgründen erfordert, dass eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll, nicht nur eine bloße Mitteilung der Fundstelle in den Akten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |