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OWiG §§ 74 Abs. 2, 80 Abs. 1 Nr. 2 Eine Verfahrensrüge wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, die sich auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Verteidigers ("Gehörsrügefalle") stützt, ist unzulässig. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 25. April 2017, IV-2 RBs 49/17 (Leitsätze des Gerichts) |