|
1. Auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände gilt die Grundregel "rechts vor links" nur dort, wo angelegte Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben. 2. Auf einem Parkplatz gilt das Gebot erhöhter Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme. Konkret muss ein Fahrzeugführer angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf einem Parkplatz bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 3. Schritttempo bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also in der Größenordnung zwischen 4 bis 7 km/h. (Leitsätze des Gerichts) |