|
Dem Kläger steht gegen den Beklagten wegen eines Unfalls ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB sowie ein Schmerzensgeldanspruch aus § 253 BGB zu, wenn der Beklagte dem Kläger unstreitig fahrlässig mit einem Gabelstapler über den Fuß gefahren ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |