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Ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen komplexer und langwieriger gesundheitlicher Beschwerden nach einem Verkehrsunfall scheitert, wenn der Klägerin der Nachweis der unfallbedingten Kausalität nicht gelingt. Dies gilt insbesondere bei geringen Aufprallkräften, Vorerkrankungen und fehlender lückenloser Dokumentation des Gesundheitszustandes über einen langen Zeitraum hinweg. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |