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Terminsverlegungsanträge in Ordnungswidrigkeitensachen, bei denen ein Fahrverbot droht, sind besonders kritisch zu prüfen. Vom Verteidiger kann deswegen verlangt werden, substantiiert zu den Gründen eines Terminsverlegungsantrages vorzutragen, insbesondere substantiiert vorzutragen und glaubhaft zu machen, in den gesamten Sommerferien über sechseinhalb Wochen wegen Urlaubsabwesenheit keine Gerichtstermine wahrnehmen zu können. (Leitsätze des Gerichts) |