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Der erstattungsfähige Betrag für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bemisst sich üblicherweise nach dem Mittelwert der einschlägigen Tabellen von Fraunhofer und Schwacke. Ist für das Unfallfahrzeug keine entsprechende Rubrik in der Fraunhofer-Tabelle vorhanden, bleibt die Schwacke-Liste als Schätzgrundlage. Ein Vermittlungsangebot der Haftpflichtversicherung ist nur tauglich, wenn es rechtsverbindlich ist und dem Geschädigten erlaubt, das Angebot aufwandsneutral anzunehmen und umzusetzen, insbesondere hinsichtlich Ortsnähe, Verfügbarkeit und konkreter Kontaktdaten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |