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Die vorgeschriebenen Stufen der Ermahnung und Verwarnung im Fahreignungsregister gelten als eingehalten, wenn die Zustellung im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegen in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten erfolgte, selbst wenn der Betroffene die Schreiben nachweislich nicht erhalten hat. Bei der Berechnung des Punktestandes werden Zuwiderhandlungen unabhängig davon berücksichtigt, ob nach deren Begehung bereits Maßnahmen ergriffen wurden. Eine Teilnahme an einem Punkteabbauseminar mit der Folge eines Punkteabzugs kommt beim Erreichen von acht Punkten nicht mehr in Betracht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |