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Das Landgericht Düsseldorf hatte über Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall zu entscheiden, bei dem der genaue Unfallhergang und die Verursachung einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen streitig waren. Die Beklagten wurden zur Zahlung von Reparaturkosten, Kosten für die Finanzierung der Reparatur durch ein Darlehen sowie Nutzungsausfallentschädigung verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |