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Bei einem Auffahrunfall im gleichgerichteten Verkehr spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende den Unfall allein verursacht hat. Dieser Anscheinsbeweis kann nur durch bewiesene Tatsachen eines atypischen Verlaufs entkräftet werden. Selbst eine starke Bremsung des Vorausfahrenden reicht nicht aus, um den Anscheinsbeweis auszuschließen, da ein plötzliches scharfes Bremsen grundsätzlich einkalkuliert werden muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |