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Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |