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Einem Geschädigten ist es nicht zumutbar, den Schaden durch Verzicht auf Mobilität gering zu halten oder auf die Nutzung eines Taxis verwiesen zu werden, da dieses aufgrund der Einbuße an Privatsphäre keine gleichwertige Möglichkeit der Fortbewegung darstellt. Die Schwacke-Mietpreisliste ist eine grundsätzlich geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |