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Das Landgericht Duisburg hat die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus einem Verkehrsunfall unter Zugrundelegung eines 50-prozentigen Haftungsanteils zu ersetzen. Die Klage war im Übrigen unter Zugrundelegung dieses 50-prozentigen Haftungsanteils der Beklagten gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |