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Eine Einwilligung in die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs lässt die Rechtswidrigkeit der Eigentumsbeschädigung entfallen. Der Beweis für eine solche Einwilligung kann im Wege des Indizienbeweises erbracht werden, wobei eine Häufung von Anzeichen, die auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeuten, den Anscheinsbeweis für einen fingierten Verkehrsunfall begründet. Auch die fehlende Kompatibilität des Schadensbildes mit der Unfallschilderung ist ein gewichtiges Indiz. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |