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Ein schwerer, verdeckter und nicht fachgerecht reparierter Unfallschaden am Fahrzeug stellt einen Sachmangel dar, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Verkäufer den Käufer darüber nicht aufgeklärt hat und der Schaden bei der Untersuchung des Fahrzeugs nicht erkennbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |