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Der Versicherungsnehmer ist beweisbelastet dafür, dass ein Unfall auf einer Motorsport-Rennstrecke bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining geschehen ist. Bei der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining handelt es sich um eine echte Rückausnahme von dem von der Beklagten zu beweisenden Risikoausschluss 'Fahrt auf Motorsport-Rennstrecken'. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |