|
Bei der Berechnung der ersatzfähigen Kosten der erforderlichen Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist das arithmetische Mittel des Normaltarifes nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste heranzuziehen. Die Bildung des arithmetischen Mittels aus beiden Tabellenwerken gewährleistet in Bezug auf die tatsächlichen Marktverhältnisse die erforderliche Repräsentativität und Aussagekraft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |