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Die Hinderung in der Haushaltsführung kann auch auf einem lange zurückliegenden Unfallereignis beruhen, wenn unfallbedingte Fußschmerzen zur Nutzung eines Gehstocks führen, der wiederum Lendenwirbelsäulen-Beschwerden verschlimmert. Ein gewisser Anteil der hieraus resultierenden Behinderungen in der Haushaltsführung ist dann ebenfalls als auf das Unfallereignis zurückzuführen zu werten, auch wenn die LWS-Problematik erst Jahre später auftrat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |