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Die vorliegend betriebenen Elektrowagen (sog. „Ameisen“) werden von einem Fußgänger an einer Deichsel gelenkt und in Betrieb gesetzt. Dabei verfügen sie über einen eigenen Elektroantrieb. Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht ist nicht darauf abzustellen, ob das Fahrzeug von einem mitfahrenden Fahrer betrieben wird, da diese Einschränkung sich nicht aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 StVG ergibt und andernfalls jede Form von Fernsteuerung zu einem Ausschluss der Eigenschaft als Kraftfahrzeug führen würde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |