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Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass Betrug vorliegt, wenn durch Übermittlung erdachter Unfallmitteilungen und verfälschter Schadensgutachten bei Sachbearbeitern von Kfz-Haftpflichtversicherungen die Fehlvorstellung erzeugt wird, es habe sich ein Unfall ereignet, bei dem ein behaupteter Schaden entstanden ist, um unberechtigte Schadensersatzzahlungen zu erlangen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |