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Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem rechtsabbiegenden und einem linksabbiegenden Fahrzeug an einer Kreuzung, bei dem sich beide Parteien gegenseitig Rotlichtverstöße und Vorfahrtsverletzungen vorwarfen, wurde die Haftung zwischen den Beteiligten geteilt, was sich in der teilweisen Stattgabe von Klage und Widerklage widerspiegelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |