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Ein erstinstanzliches Urteil kann - unter Zurückweisung der Sache - aufzuheben sein, wenn es unter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs zustande gekommen ist, weil das erstinstanzliche Gericht bei einem streitigen Unfallhergang angebotenen Zeugenbeweis nicht erhoben und ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten nicht eingeholt hat. (Leitsätze des Gerichts) |